Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der H:WA Marketing GmbH
Stand 15.07.2026
1. Gegenstand und Geltungsbereich
Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Rechtsgeschäfte der H:WA Marketing GmbH (nachfolgend „H:WA“) mit ihren Vertragspartnern (nachfolgend „Kunde“), insbesondere für Dienstleistungen und/oder Werke auf dem Gebiet der Werbung. Die Art der Dienst-leistungen und Werke im Einzelnen ergibt sich aus der von der H:WA entwickelten Konzeption, dem Angebot, dem Kostenvoranschlag, den Projektaufträgen sowie den Aktionsvorschlägen.
Diese AGB sind Bestandteil jedes abgeschlossenen Vertrages sowie unterschriebener Angebote, soweit nicht im Einzelnen Abweichendes vereinbart wurde. Diese AGB gelten auch für alle zukünftigen Geschäfts-beziehungen mit dem Kunden, ohne dass eine erneute ausdrückliche Einbeziehung erforderlich ist.
Von diesen AGB abweichende, ergänzende oder widersprechende Geschäftsbedingungen des Kunden sind nur gültig, soweit sie von der H:WA ausdrücklich schriftlich anerkannt wurden. Dies gilt auch, wenn den Geschäfts- und/oder Lieferbedingungen des Kunden nicht ausdrücklich widersprochen worden ist.
2. Präsentationen
Die Entwicklung konzeptioneller und gestalterischer Vorschläge durch die H:WA sowie deren Vorstellung erfolgt, sofern keine andere Vereinbarung getroffen wurde, ohne Zahlung eines Präsentationshonorars.
Wird nach einer Präsentation kein Auftrag erteilt, so bleiben alle Leistungen, insbesondere die Präsentationsunterlagen und die darin enthaltenen Entwürfe, Werke, Ideen, etc. Eigentum der H:WA. Der Kunde ist nicht berechtigt, dieses Material, gleich in welcher Form, zu nutzen, zu bearbeiten oder als Grundlage zur Herstellung eigenen Materials zu nutzen. Falls es nicht zur Auftragserteilung kommt, hat der Kunde alle in seinem Besitz befindlichen Präsentationsunterlagen unverzüglich an die H:WA zurückzugeben und verbleibende Kopien zu löschen bzw. zu vernichten.
Falls kein Auftrag erteilt wird, bleibt es der H:WA unbenommen, die präsentierten Ideen, Werke, Entwürfe, etc. für andere Projekte und Kunden zu verwenden.
Die Weitergabe von Präsentationsunterlagen und Angeboten an Dritte sowie deren Veröffentlichung, Vervielfältigung, Verbreitung oder sonstige Nutzung durch den Kunden oder seiner Bevollmächtigten verpflichten den Kunden zur Honorarzahlung in Höhe der betreffenden Leistung. Diese orientiert sich an dem Angebot der H:WA oder, sofern ein solches noch nicht vorliegt, an den marktüblichen Konditionen. Sämtliche Urheber- und Nutzungsrechte an den von H:WA im Rahmen der Präsentation vorgelegten Arbeiten verbleiben bei der H:WA, sofern die Parteien nichts Abweichendes schriftlich vereinbart haben.
3. Fremdleistungen
Fremdleistungen und Nebenkosten (z.B. Kurierkosten, Reisekosten) sind gegen Nachweis gesondert zu vergüten, wenn nicht ausdrücklich eine andere Vereinbarung getroffen wurde.
Die H:WA ist berechtigt, alle zur Auftragserfüllung erforderlichen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Kunden zu vergeben.
4. Urheber- und Nutzungsrechte und Eigentum
Sämtliche von der H:WA angefertigten Entwürfe, Zeichnungen, Druckvorlagen, Konzepte, Ideen etc. sind urheberrechtlich geschützte Werke (§ 2 UrhG), und zwar selbst dann, wenn diese nicht den Erforder-nissen des § 2 UrhG genügen. Sämtliche Leistungen von der H:WA dürfen deshalb nicht ohne Zustimmung von der H:WA genutzt, bearbeitet oder geändert werden. Jede Nachahmung, auch die von Teilen von Entwürfen, Zeichnungen, Druckvorlagen, Konzepten, Ideen etc. ist unzulässig. Bei Zuwiderhandlung verpflichtet sich der Kunde an der H:WA ein branchenübliches Honorar zu zahlen. Darüber hinausgehende Ansprüche bleiben unberührt.
Im Falle einer Rechteübertragung richtet sich deren Umfang in räumlicher, zeitlicher und inhaltlicher Hinsicht ausschließlich nach den vertraglichen Vereinbarungen bzw. dem Vertragszweck (§ 31 Abs. 5 UrhG) findet entsprechende Anwendung. Die Rechte gehen erst mit vollständiger Zahlung des Gesamtauftrages auf den Kunden über. Die Übertragung von Nutzungsrechten an Dritte und/oder Mehrfachnutzungen sind, soweit nicht anderweitig geregelt, honorarpflichtig und bedürfen der vorherigen Einwilligung der H:WA.
Der Kunde erhält kein Eigentum an Stockmaterial wie Adobe Stock, Envato, Shutterstock, Canva Pro, Fonts, etc., sondern nur die jeweiligen Lizenzen.
Der Kunde erhält kein Eigentum an Open Source wie Plugins, Libraries, Frameworks, etc., sondern nur die jeweiligen Lizenzen.
Der Kunde erhält die vollen Nutzungsrechte an Fotografien und Videos, die beim Kunden von der H:WA produziert wurden. Diese stellt die H:WA auf Anfrage als jpg, jpeg, png, gif, svg, tiff, heic, mp4 oder mov zur Verfügung. Die RAW-Dateien verbleiben bei der H:WA für mindestens 5 Jahre nach Aufnahmedatum.
Der Kunde erhält bei der Beauftragung von Models, Statisten und Influencer*innen die im unter-schriebenen Angebot vereinbarten Nutzungsrechte.
Der Kunde erhält, sofern nicht anders vereinbart keine Arbeitsdateien wie Photoshop, Illustrator, InDesign, Premiere, After Effects, etc. Diese sind Eigentum der H:WA.
Der Kunde erhält bei Websites, sofern nicht anders vereinbart keine Quellcodes, Skripte, Templates, Plugins, etc..
5. Künstlersozialabgabe und Verwertungsgesellschaften
Der Kunde ist verpflichtet, eventuelle im Zusammenhang mit dem Einsatz der vertragsgegenständlichen Leistungen bestehende Ansprüche von Verwertungsgesellschaften (z.B. Gema) nach Absprache zu tragen. Werden diese Ansprüche von der H:WA für den Kunden verauslagt, hat der Kunde die verauslagten Zahlungen innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungseingang der H:WA zu erstatten, sofern es keine anderen Absprachen gibt.
Der Kunde ist darüber informiert, dass bei der Auftragsvergabe im künstlerischen und konzeptionellen Bereich an selbstständige Kreative eine Künstlersozialabgabe an die Künstlersozialkasse zu leisten ist. Diese Abgabe wird von der H:WA übernommen und wird an den Kunden weiterberechnet, soweit die Beauftragung im Namen von der H:WA erfolgte und darf vom Kunden nicht von der Rechnung in Abzug gebracht werden. Soweit eine Beauftragung im Namen des Kunden erfolgte, ist der Kunde als Auftraggeber für die Einhaltung der Anmelde- und Abgabepflicht zuständig und selbst verantwortlich. Sollte abweichend hiervon die H:WA die Abgabe für den Kunden leisten, besteht ein entsprechender Rückerstattungsanspruch gegen den Kunden.
6. Verbindlichkeiten von Besprechungsberichten
Sofern die H:WA über Besprechungen mit dem Kunden einen schriftlichen Kontaktbericht erstellt, ist der Inhalt dieses Kontaktberichts für die Vertragsparteien verbindlich, sofern ihm der Kunde nicht binnen weiterer fünf Werktage nach Eingang widerspricht.
Die gegenüber der H:WA vom Kunden benannten Ansprechpartner*innen müssen insbesondere im Hinblick auf die Freigabe von Etats, Kostenvoranschlägen, Texten und sonstigen Abstimmungsvorgängen zeichnungsberechtigt sein. Einschränkungen der Zeichnungsberechtigung müssen vom Kunden rechtzeitig schriftlich mitgeteilt werden.
7. Rechnungen & Stornierungen
Die H:WA ist berechtigt, dem Kunden Abschlagszahlungen über erbrachte Teilleistungen in Rechnung stellen, ohne dass diese Teilleistungen in einer für den Kunden nutzbaren Form vorliegen müssen.
Die vereinbarten Preise verstehen sich jeweils zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer in der jeweils geltenden Höhe.
Rechnungen sind innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsdatum ohne jeden Abzug zahlbar.
Einwendungen gegen Rechnungen sind sofort nach Rechnungserhalt, spätestens jedoch 10 Tage nach Rechnungsdatum, ohne dass hierdurch aber die Fälligkeit berührt wird, zu erheben. Die Unterlassung rechtzeitiger Einwendungen gilt als Genehmigung.
Die Aufrechnung mit Gegenansprüchen oder Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechtes ist nur zulässig, wenn die Ansprüche des Kunden unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
Bei einem Rücktritt des Kunden von einem Auftrag vor Beginn des Projektes, finden § 615 und § 649 BGB sinngemäß Anwendung.
Bei einem Rücktritt des Kunden von einem Auftrag nach Beginn und während des Projektes, werden mindestens und je nach Projektaufwand 50% der Angebotskosten in Rechnung gestellt.
Bei einer Projektunterbrechung des Kunden von mehr als 6 Monaten darf die H:WA bereits erbrachte Leistungen sowie die Wiedereinarbeitung in Rechnung stellen.
Stornierungen zu Promotionaktionen mit gebuchtem externen Personal können nur acht Wochen vor Einsatzbeginn kostenlos storniert werde. Wird der Einsatz vier Wochen vor dem Einsatz abgesagt, so fallen 50% der Angebotskosten an. Wird der Einsatz vierzehn Tage vor Einsatzbeginn abgesagt, fallen 100% der Kosten an.
Bei einem Rücktritt des Kunden von einem Auftrag zu Events, Shows und externen Künstlerbuchungen ist die H:WA bemüht, mit gebuchten externen Dienstleistern, Agenturen und Künstler*innen einen Ersatztermin zu finden. Sollte dieser nicht möglich sein, fallen in der Regel 100% der Angebotskosten an.
8. Lieferung und Lieferfristen
Lieferfristen und Liefertermine sind nur verbindlich, wenn der Kunde etwaige Mitwirkungspflichten (z.B. Bereitstellen von Informationen bzw. Unterlagen, Erstellung von Leistungskatalogen, Freigaben) ordnungs-gemäß erfüllt hat und die Termine von der H:WA schriftlich als verbindlich bestätigt worden sind.
Falls die H:WA mit ihren Leistungen in Verzug gerät, ist ihr zunächst eine angemessene Nachfrist zu setzen. Erst nach Ablauf dieser Nachfrist kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten. Der Kunde kann Ersatz des Verzugsschadens nur bis zur Höhe des Auftragswertes (Eigenleistung ausschließlich Vorleistung und Material) verlangen.
Bei Eintritt unvorhergesehener Hindernisse, die außerhalb des Machtbereichs der H:WA liegen, verlängert sich die Lieferfrist, soweit die Hindernisse auf die Lieferung der Leistungen von erheblichem Einfluss sind. Die Lieferfrist verlängert sich entsprechend der Dauer solcher Maßnahmen und Hindernisse. Die H:WA wird dem Kunden den Eintritt und das voraussichtliche Ende der Hindernisse sofort mitteilen. Ein Schadensersatzanspruch des Kunden gegenüber der H:WA wird dadurch nicht begründet.
Kommt der Kunde mit der Annahme der Leistung in Verzug oder unterlässt bzw. verzögert der Kunde eine ihm obliegende Mitwirkung, so kann die H:WA den entstandenen Leistungsausfall nach Maßgabe der jeweils gültigen Preisliste in Rechnung stellen.
9. Haftung und Versand
Wegen Verletzung vertraglicher und außervertraglicher Pflichten, insbesondere wegen Unmöglichkeit, Verzug, Verschulden bei Vertragsanbahnung und unerlaubter Handlung haftet die H:WA auch für ihre Angestellten und Erfüllungsgehilfen nur in Fällen des Vorsatzes und der groben Fahrlässigkeit, beschränkt auf den bei Vertragsschluss voraussehbaren, vertragstypischen Schaden. Diese Beschränkungen gelten nicht bei schuldhaftem Verstoß gegen wesentliche Vertragspflichten (Kardinalpflichten), beim Fehlen zugesicherter Eigenschaften, in Fällen zwingender Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz sowie bei Verletzung des Körpers, des Lebens oder der Gesundheit.
Die Prüfung von Rechtsfragen, insbesondere aus dem Bereich des Urheber-, Wettbewerbs- und Markenrechts, ist nicht Aufgabe der H:WA. Die H:WA haftet deshalb nicht für die rechtliche Zulässigkeit des Inhalts und/oder der Gestaltung der Arbeitsergebnisse sowie für von dem Kunden übermittelten Inhalten und/oder auf Wunsch des Kunden für die vertragsgegenständlichen Leistungen eingesetzten Inhalten. Auf Wunsch des Kunden lässt die H:WA die rechtliche Zulässigkeit prüfen, wobei die H:WA keine Haftung für das Ergebnis der rechtlichen Prüfung übernimmt. Die durch die rechtliche Prüfung entstehenden Kosten werden vom Kunden übernommen. Die H:WA haftet auch nicht für die in der Werbung enthaltenen Sachaussagen über Produkte und Leistungen des Kunden.
Wird die H:WA von Dritten aufgrund der Gestaltung und/oder des Inhalts des Arbeitsergebnisses auf Unterlassung oder Schadensersatz u. ä. in Anspruch genommen, stellt der Kunde die H:WA insoweit von der Haftung frei.
Der Versand von Unterlagen erfolgt auf eigene Gefahr des Kunden. Dies gilt auch dann, wenn die Versendung innerhalb des gleichen Ortes oder durch Mitarbeiter*innen bzw. Fahrzeuge der H:WA erfolgt. Die H:WA ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, Lieferungen im Namen und für Rechnung des Kunden zu versichern.
Die Haftungshöchstgrenze beläuft sich auf der maximalen Höhe des jeweiligen Auftragswertes.
Bei höherer Gewalt wie Pandemie, Cyberangriff, Stromausfall, Ausfall Cloudanbieter, Internetstörungen trägt die H:WA keinerlei Haftung.
10. Digitale Leistungen
Die Lieferung der digitalen Leistungen gilt als erbracht, wenn sie auf der Website bzw. auf einem Testserver bereitgestellt wurden, der Versand der Dateien per E-Mail oder Downloadlink erfolgt ist, die Bereitstellung über Google Drive, Dropbox oder OneDrive oder die Veröffentlichung auf dem Server des Kunden erfolgte.
Die H:WA kann vom Kunden nach Abschluss der jeweiligen Teilleistung jeweils eine Abnahme der Teilleistung verlangen und nach Durchführung aller Anpassungsleistungen zusätzlich eine Gesamtabnahme aller Leistungen. Die H:WA kann den Kunden bei längerfristigen Verzögerungen mit Fristsetzung von einer Woche zur Teil- bzw. Gesamtabnahme auffordern. Die abzunehmende (Teil-)Leistung von der H:WA gilt als abgenommen, wenn der Kunde sich zur Aufforderung zur Abnahme der jeweiligen (Teil-)Leistung nicht binnen 20 Werktage schriftlich erklärt.
Die H:WA liefert den Kunden Dateiformate wie jpg, jpeg, png, gif, svg, tiff, heic, mp4, mov oder pdf.
11. Freigaben
Die H:WA haftet mit dem Zeitpunkt der erteilten Freigabe durch den Kunden per Mail, WhatsApp, Telefon oder Monday nicht mehr für Inhalte, Informationen, Texte, Bilder Schreibfehler, Telefonnummern, Preise, Adressen, etc.. Dies gilt für Druckfreigaben, Websitefreigaben, Anzeigenfreigaben, Social-Media Freigaben, Produktionsfreigaben, Mediabuchungen. Künstlerbuchungen, usw..
12. Änderungswünsche
Sofern vertraglich und im unterschriebenen Angebot nicht anders vereinbart, erhält der Kunde zwei Korrekturschleifen. Sollten hiernach weitere Änderungswünsche vorgenommen werden, werden diese nach Absprache nach Stunden abgerechnet.
13. Zugangsdaten
Der Kunde verpflichtet sich je nach Auftrag seine Zugangsdaten für z. B. Facebook, Instagram, Google, Hosting, WordPress, etc. vertraulich zu übermitteln und nach Abschluss der Arbeiten auf Wunsch oder bei berechtigtem Anlass zu ändern. Sollte es zu Verzögerungen seitens des Kunden kommen, gehen diese nicht zulasten der H:WA.
14. Künstliche Intelligenz
Die H:WA ist berechtigt, zur Erstellung von Texten, Bildern, Konzepten, Grafiken, Videos oder Programmierungen KI-gestützte Systeme einzusetzen.
Die H:WA übernimmt keinerlei Garantie und Haftung der Schutzfähigkeit. Die Prüfung der Inhalte erfolgt durch den Kunden.
Soweit zur Vertragserfüllung KI-gestützte Anwendungen eingesetzt werden, achtet die H:WA darauf, keine personenbezogenen Daten ohne Rechtsgrundlage oder erforderliche Einwilligung an solche Systeme zu übermitteln. Sofern der Kunde ausdrücklich die Verarbeitung personenbezogener Daten in KI-Systemen wünscht, trägt er die Verantwortung für die datenschutzrechtliche Zulässigkeit dieser Weisung.
15. Social Media
Die H:WA übernimmt keinerlei Garantie und Haftung für Social Media Reichweite, Likes, Verkäufe, Leads oder Algorithmus.
Die H:WA übernimmt keinerlei Garantie und Haftung für das Sperren von Accounts, abgelehnte Werbeanzeigen und die Schließung von Werbekonten.
Die Vertragsbedingungen zur laufenden Betreuung wie Mindestlaufzeit, Kündigungsfrist, automatische Verlängerung, Leistungsumfang, usw. werden im unterschriebenen Angebot aufgeführt.
16. Google Ads / Meta Ads
Die H:WA übernimmt keinerlei Garantie und Haftung für Google Ads / Meta Ads, sondern kümmert sich lediglich um eine fachgerechte Kampagnenbetreuung.
Die H:WA schuldet keinen Umsatz und garantiert sowie haftet sie nicht für Klickpreis, Conversion, Ranking und Return on Investment.
Die Vertragsbedingungen zur laufenden Betreuung wie Mindestlaufzeit, Kündigungsfrist, automatische Verlängerung, Leistungsumfang, usw. werden im unterschriebenen Angebot aufgeführt
17. SEO
Die H:WA übernimmt keinerlei Garantie und Haftung für den Anspruch auf Platz 1, veränderte Rankings und veränderte Google Algorithmen.
18. Webseiten, Domains, Hosting & Online-Dienste
Die H:WA übernimmt keinerlei Garantie und Haftung für alte und nicht handelsübliche Browser.
Die H:WA übernimmt keinerlei Garantie und Haftung für Drittanbieter wie WordPress, Shopify, Google, Meta, Plugins, Themes, API-Ausfälle, etc..
Nach Übergabe der Website durch die H:WA liegt die Verantwortung für Datensicherungen und Backups beim Kunden, sofern keine Wartungs- oder Backupvereinbarung besteht.
Nach Übergabe der Website durch die H:WA besteht keine Verpflichtung zur Aktualisierung von CMS, Plugins, Themes oder sonstiger Software, sofern kein Wartungsvertrag abgeschlossen wurde.
Die H:WA haftet nicht für Sicherheitslücken oder Angriffe auf Systeme Dritter wie WordPress, Shopify, Google, Meta, etc..
Die H:WA haftet nicht für Änderungen oder die Einstellung von Leistungen wie Preise, Funktionen, APIs, Accounts, etc. durch Drittanbieter wie Google Maps, YouTube, Meta Pixel, Brevo, Mailchimp, Cloudflare, Stripe, PayPal, Shopify Apps, WordPress Plugins, etc..
Laufende Lizenz-, Hosting- und Drittanbieterkosten sind vom Kunden zu tragen, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
Die H:WA übernimmt keinerlei Garantie und Haftung für Domains, sofern nicht anders vertraglich vereinbart. Die H:WA übernimmt keine Gewähr für die dauerhafte Verfügbarkeit oder Zuteilung einer Domains. Die Vergabe erfolgt über Registrar oder die DENIC. Die Registrierung von Domains erfolgt ausschließlich im Auftrag des Kunden.
Sofern die H:WA mit dem Hosting beauftragt wurde, stellt die H:WA diese lediglich über einen externen Hostinganbieter bereit und haftet nicht für Störungen, Leistungsänderungen, Serverausfälle, langsame Ladezeiten, Fehlkonfigurationen, PHP-Versionen, SSL-Probleme, usw.. Eine bestimmte Verfügbarkeit wird nicht geschuldet, soweit diese von Drittanbietern abhängt.
Die Vertragsbedingungen zur laufenden Betreuung wie Mindestlaufzeit, Kündigungsfrist, automatische Verlängerung, Leistungsumfang, usw. werden im unterschriebenen Angebot aufgeführt.
Nach Vertragsende ist der Kunde für den rechtzeitigen Export seiner Daten verantwortlich, sofern nicht anders vereinbart.
19. Plattformbetreiber
Die H:WA weist darauf hin, dass Plattformbetreiber ihre Systeme jederzeit ändern können und schließt die Haftung hierzu aus. Änderungen liegen außerhalb des Einflussbereichs der H:WA und gelten ausdrücklich nicht als Mangel der Leistung.
Die datenschutzrechtliche Einbindung von Tracking-, Analyse- oder Marketingdiensten auf Webseiten oder in Werbekampagnen erfolgt auf Grundlage der Weisungen des Kunden. Die rechtliche Verantwortung für die Zulässigkeit dieser Maßnahmen verbleibt beim Kunden, soweit die H:WA keine ausdrückliche Rechtsberatung übernommen hat.
20. Datenschutz
Die Agentur verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG), soweit dies zur Durchführung des Vertrags erforderlich ist.
Der Kunde versichert, dass sämtliche überlassenen personenbezogenen Daten rechtmäßig erhoben wurden und an die H:WA übermittelt werden dürfen.
Der Kunde trägt die Verantwortung für die datenschutzrechtliche Zulässigkeit der von ihm bereitgestellten Daten.
Die H:WA ist berechtigt, zur Vertragserfüllung geeignete Unterauftragnehmer oder externe Dienstleister einzusetzen, sofern hierbei die datenschutzrechtlichen Anforderungen eingehalten werden.
Soweit die H:WA personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, schließen die Parteien vor Beginn der Verarbeitung einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DSGVO ab, sofern dies gesetzlich erforderlich ist.
Nach Beendigung des Vertragsverhältnisses ist die Agentur berechtigt, personenbezogene Daten zu löschen, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten oder anderslautende Vereinbarungen bestehen.
Die H:WA trifft angemessene technische und organisatorische Maßnahmen zum Schutz der ihr anvertrauten Daten. Ein absoluter Schutz gegen Cyberangriffe oder Datenverlust kann jedoch nicht gewährleistet werden.
Die detaillierten Datenschutz Informationen sind auf der Website der H:WA unter https://hannoversche-werbeagentur.de/impressum/ einsehbar.
21. Schlussbestimmungen
Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung sowie Gerichtsstand für alle Streitigkeiten zwischen den Vertragsparteien ist vorbehaltlich abweichender zwingender gesetzlicher Regelungen Hannover.
Änderungen oder Ergänzungen von Aufträgen sowie dieser AGB bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses.
Sollte eine oder mehrere Bestimmung/en dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit zu einem späteren Zeitpunkt verlieren, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung wird von den Vertragsparteien einvernehmlich durch eine Bestimmung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung in rechtswirksamer Weise am nächsten kommt. Die vorstehende Regelung gilt entsprechend bei Regelungslücken.
Soweit nicht anders vereinbart, ist auch auf Vertragsverhältnisse mit ausländischen Kunden deutsches Recht, unter Ausschluss des UN-Kaufrechts, anwendbar.
Die H:WA ist befugt, die ihr im Rahmen der Zweckbestimmung des Vertrages anvertrauten Daten unter Beachtung der Datenschutzbestimmungen zu verarbeiten oder durch Dritte verarbeiten zu lassen.
Die H:WA erbringt keine Rechtsberatung. Insbesondere übernimmt sie keine Prüfung der datenschutzrechtlichen Zulässigkeit von Webseiten, Newslettern, Trackingmaßnahmen oder Werbekampagnen.